Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen
1.1
Seidel Medien führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.2
Für alle Rechtsgeschäfte mit Seidel Medien sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
§ 2 Vertragsabschluß
Mündliche Nebenabreden oder vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Telefax.
§ 3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
§ 4 Verbindlichkeit einer Bestellung
Für einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag an Seidel Medien wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für die erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in jedem Fall zu entrichten.
§ 5 Auftragsablauf
5.1
Der Auftraggeber hat das Recht, nach dem Erhalt des beauftragten Projekts einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen.
Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungs-/Projektvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler vorliegt.
Bei allen Aufträgen bietet Seidel Medien ein einfaches Änderungsrecht an, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden einmalig kostenfrei ausgeführt.
Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.
5.2
Das Einpflegen von Inhalten in ein Web-Projekt seitens Seidel Medien (falls im Angebot enthalten) darf ein Zeitmaß von 5 Stunden nicht überschreiten. Sollte dies doch geschehen, wird der Zusatzaufwand gemäß Stundensatzbasis in Rechnung gestellt.
§ 6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
6.2
Etwaige Ansprüche durch Verletzungen des Urheberrechts und/oder Copyright gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
6.3
Der Auftraggeber stellt Seidel Medien von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Seidel Medien stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1
Jeder erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
7.2
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
Damit stehen Seidel Medien (bzw. dem entsprechend im Auftrag von Seidel Medien tätig gewordenen Subunternehmer) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
7.3
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Seidel Medien (bzw. des entsprechend im Auftrag von Seidel Medien tätig gewordenen Subunternehmers) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Seidel Medien, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.4
Seidel Medien (bzw. der entsprechend im Auftrag von Seidel Medien tätig gewordene Subunternehmer) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Seidel Medien.
7.5
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
7.6
Seidel Medien hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Seidel Medien zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe.
Sofern Seidel Medien allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet Seidel Medien stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.
7.7
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7.8
Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden immer wieder von Seidel Medien für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von Seidel Medien (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen - von denen Seidel Medien seine Designlizenzen bezieht - grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben.
7.9
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen.
Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens Seidel Medien eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Seidel Medien erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.
Selbstverständlich kann auch "exklusives" Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
7.10
Die von Seidel Medien zur Verfügung gestellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht Seidel Medien Schadenersatz in Höhe des doppelten Angebotpreises zu.
§ 8 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Entwicklung etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots durch Seidel Medien.
§ 9 Rechnung, Abnahme
9.1
Seidel Medien stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar (falls keine Vorkasse geleistet wurde). Die Originalgrafik bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.
9.2
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (d.h. 10 Werktagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch Seidel Medien - auch nach maximal 15 Werktagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Seidel Medien behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
9.3
Bei Zahlungsverzug kann Seidel Medien Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§ 10 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend des jeweils abgegebenen Angebots oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§ 12 Gewährleistung, Mängel
12.1
Seidel Medien verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
12.2
Seidel Medien verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
12.3
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
12.4
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Seidel Medien geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§ 13 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Seidel Medien bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 14 Offene Daten
Seidel Medien ist nicht verpflichtet, Layouts oder offene Erstellungsdaten, die im Zuge der Gestaltung eines Auftrags erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
14.3
Die Urheberrechte sind unverkäuflich und nicht übertragbar.
14.4
Hat Seidel Medien dem Auftraggeber die offenen Erstellungsdaten zur Verfügung gestellt, übernimmt B:SiGN keine Garantie oder Haftung für die sachgemäße Verwendung und Produktionsergebnisse dieser Daten. Das gilt auch für die Bildrechte, die individuell vom Kunden für die erneute Veröffentlichung eingeholt werden müssen.
14.5
Schriften unterliegen Lizenzrechten, die Seidel Medien erworben hat und nicht mit ausgegeben werden dürfen.
14.6
Die Speicherung der Daten ist eine kostenlose Serviceleistung von Seidel Medien aus dem sich kein Anspruch ableitet. Sollten Daten nicht mehr auffindbar oder wiederherstellbar sein, besteht auftraggeberseitig kein Anspruch auf die Wiederherstellung der Daten.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Seidel Medien die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in deren Homepage (öffentlich) ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis deren Arbeiten verwenden. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Projekte, die für Agenturen ausgeführt wurden, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und Seidel Medien um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
15.2
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
15.3
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Seidel Medien.
15.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.5
Gerichtsstand ist Hannover, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.
15.6
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.